AGB von SNAK

SNAK®, c/o creasquare GmbH, Eigerstrasse 73, 3007 Bern (nachfolgend «SNAK») ist Betreiber der Plattform SNAK (nachfolgend «SNAK»). Der Zugang zu SNAK erfolgt unter der Web-Adresse «www.snak.ch».

SNAK ermöglicht Interessenten (nachfolgend jeweils «Brand»), die Erstellung von Video-Clips (nachfolgend «Video») in Auftrag zu geben und das zeitlich unbeschränkte Recht zur Nutzung hieran zu erwerben. Diese Videos dienen insbesondere zu Zwecken der Online-Vermarktung der Brands bzw. deren Produkten im Rahmen von Social Media und anderen Aktivitäten.

Für die Erstellung eines Videos erteilt eine Brand einen Auftrag an SNAK über die SNAK-Plattform. SNAK wird für die Erstellung des Videos einen externen Anbieter unterbeauftragen (nachfolgend «Creator»).

Nach Beauftragung von SNAK wird SNAK oder die Brand eine Auswahl treffen, welcher Creator mit der Erstellung des Videos durch SNAK unterbeauftragt werden soll. Hierfür erstellt die Brand eine Beschreibung des Auftrages (nachfolgend «Briefing») und übermittelt dieses über die vorgesehenen Funktionen auf SNAK (nachfolgend «Auftrag»).

Die über SNAK angebundenen Creator können den Auftrag einsehen und sich für die Erstellung des Videos bewerben. Hierfür erstellen die Creator digitale Bewerbungen.

Die Brand kann die Bewerbungen einsehen und anschließend einen Creator auswählen.

SNAK erteilt dem ausgewählten Creator anschließend einen Auftrag zur Erstellung des Videos gemäß Briefing sowie weiterer Vorgaben in eigener Verantwortung.

Nach Erstellung des Videos durch den Creator wird dieser das Video auf SNAK hochladen und somit SNAK sowie der Brand zugänglich machen.

Der Zugang von Creators und Brands (nachfolgend jeweils auch «Nutzer») zu SNAK erfolgt durch Eröffnung eines Nutzerkontos auf SNAK.ch (nachfolgend «Account») unter Angabe der hierfür erforderlichen Informationen. Im Rahmen der Eröffnung des Accounts müssen die Nutzer diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Nutzung von SNAK akzeptieren. Nach Eröffnung des Accounts können die Nutzer die Funktionalitäten von SNAK in Anspruch nehmen.

Dem Nutzer obliegt es, sorgfältig zu prüfen oder sich fachkundig beraten zu lassen, ob SNAK den Anforderungen des Nutzers entspricht. Der Nutzer trägt ferner Sorge dafür, dass er die erforderlichen Mindestvoraussetzungen an die Nutzung von SNAK hardware- und softwareseitig erfüllt. Die Schaffung und Betreuung der Anbindung des Nutzers an das lnternet ist kein Gegenstand dieses Vertrages, sondern obliegt dem Nutzer.

Die nachfolgenden AGB (die «SNAK AGB») regeln die Nutzung der Platform durch Brands und Creators sowie die weiteren Rechtsverhältnisse zwischen SNAK und der Brand.

Geltungsbereich

  1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von SNAK regeln das Rechtsverhältnis zwischen SNAK und den Nutzern. Im Einzelfall individuell mit dem Nutzer getroffene Vereinbarungen haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein textförmlicher Vertrag bzw. unsere textförmliche Bestätigung maßgebend. Gegenüber Creators gelten zusätzlich und vorrangig die Creator AGB.
  2. Verwendet ein Nutzer eigene Geschäftsbedingungen und weichen diese von diesen AGB ab, so haben diese AGB Vorrang, auch wenn SNAK den Geschäftsbedingungen des Nutzers nicht ausdrücklich widersprochen hat.
  3. Bezüglich der verschiedenen Vertragsdokumente (vgl. Abs. 1) gilt folgende Geltungsreihenfolge:
    1. a. Ggfs. bestehende individuelle Vereinbarungen
    2. b. Gegenüber Creators, die Creator AGB
    3. c. diese AGB

Leistungsgegenstand

SNAK erstellt gemäß Auftrag (Briefing) der Brand das bestellte Video und überlässt der Brand im Zeitpunkt der Abnahme das zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht hieran gegen Zahlung einer Vergütung gemäß Ziffer 5. SNAK wird für die Erstellung des Videos auf denjenigen externen Dienstleister als Creator zurückgreifen, den die Brand über die SNAK-Plattform ausgewählt hat. Das Video wird der Brand auf elektronischem Weg über die SNAK-Plattform zum Download zur Verfügung gestellt.

Vertragsabschluss

  1. Durch Verwendung der auf SNAK hierfür vorgesehenen Bestellfunktion (Betätigung des «Bestell-Buttons») gibt die Brand ein verbindliches Angebot zur Erstellung eines dem Briefing entsprechenden Videos an SNAK ab und erkennt die Geltung dieser AGB für den dem Angebot zugrundeliegenden Auftrag an. Das Briefing beinhaltet Angaben zu den folgenden Punkten:
    1. a. zu bewerbendes Produkt und Produktbeschreibung
    2. b. Themen, die in dem Video erwähnt werden sollen (Briefing)
    3. c. Geschlecht des Creators
    4. d. Anzahl Creator
    5. e. Länge des Videos
    6. f. Format
    7. g. Bearbeitung
    8. h. Zusätzliche Anforderungen gemäß Auftragserstellung, einschließlich zu erwähnende Themen
    9. i. Ablauf des Videos, Aufruf zu einer Handlung (Call to Action) und «Don’ts»
  2. Der verbindliche Abschluss des Vertrages erfolgt durch Zusendung einer Bestätigung von SNAK per E-Mail an die Brand, wobei eine Annahmefrist von zwei Wochen gilt.
  3. SNAK ist zur Annahme des Angebotes der Brand nicht verpflichtet.
  4. Die Übernahme von Garantien für bestimmte Eigenschaften des Videos bedarf zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die SNAK.
  5. Die Leistungen der SNAK beinhalten keine rechtliche Prüfung oder rechtliche Beratung (z.B. hinsichtlich lauterer Wettbewerbspraktiken) und dienen nicht der Erfüllung von gesetzlichen Informationspflichten des Nutzers (z.B. Pflichtinformationen gegenüber Verbrauchern).
  6. Die SNAK sendet den Nutzern den Vertragstext, d.h. eine Registrierungsbestätigung, bzw. eine Bestätigung der Inanspruchnahme von kostenpflichtigen Leistungen nebst den AGB sowie der Datenschutzerklärung an die von ihnen angegebene E-Mail-Adresse zu. Informationen zum Vertragsverhältnis sind ferner dem jeweiligen Nutzerkonto zu entnehmen. Der Vertragstext wird unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert. Vertragssprache ist Deutsch.

Eröffnung des Nutzer-Accounts

  1. Vor Nutzung von SNAK muss jeder Nutzer einen Account erstellen und die hierbei geforderten Angaben machen. Die Angaben müssen vollständig und wahrgheitsgemäß sein.
  2. Bei Eröffnung des Accounts muss der Nutzer unbeschränkt geschäftsfähig sein. Die Eröffnung des Accounts darf nur im Namen und auf Rechnung des Nutzers selbst erfolgen. Die Eröffnung eines Accounts für Dritte ist untersagt.
  3. Bei Eröffung eines Accounts für eine juristische Person oder Gesellschaft muss die handelnde Person hierzu vertretungsberechtigt sein. In diesem Fall ist die vertretene juristische Person oder Gesellschaft der ‚Nutzer‘ im Sinne dieser AGB.
  4. Bei der Eröffnung des Accounts werden durch den Nutzer Zugangsdaten erstellt (Zugangsname und Passwort). Die Zugangsdaten sind durch den Nutzer geheim zu halten.
  5. Nach erfolgreicher Eröffnung des Account stehen dem Nutzer die Leistungen von SNAK zur Verfügung. Soweit diese durch SNAK kostenpflichtig erbracht werden, wird der Nutzer zur Abgabe eines verbindlichen Angebots an SNAK gemäß Ziffer 4 Abs. 1 aufgefordert.
  6. Die Berechtigung von Nutzern zur Inanspruchnahme von Leistungen besteht nur für den Inhaber des Accounts. Eine Weitergabe der persönlichen Login-Daten an Dritte ist nicht erlaubt. Sollten Nutzer den Verdacht haben oder wissen, dass ihr Zugang unberechtigt von Dritten genutzt wird, müssen Nutzer dies umgehend unter der Mail-Adresse hello@snak.ch an SNAK melden.

Vergütung; Stornierung; Abnahme

  1. Mit Aufgabe eines Auftrages schuldet die Brand die Zahlung der vollständigen Vergütung. Die Höhe der Vergütung zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer wird vor Aufgabe des Auftrages auf SNAK angezeigt. Die Zahlung erfolgt durch die Verwendung von Stripe, Inc. (https://stripe.com/de) als Zahlungsdienstleister.
  2. Die Brand kann den Auftrag durch Kontaktaufnahme mit dem SNAK Support (hello@snak.ch) stornieren. Sind zu diesem Zeitpunkt bereits eine oder mehrere Bewerbungen für das Briefing auf SNAK bereitgestellt worden, erhält die Brand die Vergütung abzüglich einer Stornierungsgebühr von 30 CHF (zzgl. Mehrwertsteuer) zurückerstattet. Nach Auswahl eines Creators ist eine solche Stornierung durch die Brand nicht mehr möglich.
  3. Die Brand ist verpflichtet, die Auswahl einer passenden Bewerbung binnen maximal 28 Tagen zu treffen und zudem innerhalb dieser Frist die notwendigen Produktionsmittel (siehe nachfolgende Ziffer 6) bereitzustellen. Mit Ablauf der Frist wird der Vertrag automatisch durch Rücktritt beendet. Die Brand erhält die geleistete Zahlung abzüglich einer Stornierungsgebühr zurückerstattet, die bei ausbleibender Auswahl einer Bewerbung 30 CHF und bei erfolgter Auswahl, jedoch ausbleibender Bereitstellung der Produktionsmittel 50% des Auftragswerts (jeweils zzgl. Mehrwertsteuer) entspricht.
  4. Legt ein Creator im Auftrag eine finale Auftragslieferung vor bzw. hoch, so hat die Brand 7 Tage Zeit ab Upload-Zeitpunkt, die Videolieferung zu akzeptieren oder eine Überarbeitung anzufordern. Geschieht dies nicht in besagtem Zeitraum, so wird der Auftrag nach Ablauf der 7-Tages-Frist automatisch geschlossen und der beauftragte Creator erhält seine Vergütung.
  5. SNAK wird eine den Vorschriften der Mehrwertsteuerpflicht entsprechende Rechnung erstellen. Die Rechnungen werden der Brand elektronisch zur Verfügung gestellt werden. SNAK kann der Brand Zahlungserinnerungen auf elektronischem Weg übermitteln.
  6. Gerät die Brand mit Zahlungen in Verzug, so hat SNAK das Recht, die Erfüllung fälliger Leistungen gegenüber der Brand zu verweigern und den Zugang zu SNAK zu sperren, bis der Verzug beseitigt ist. Die sonstigen gesetzlichen und vertraglichen Rechte der SNAK wegen Zahlungsverzugs der Brand bleiben unberührt.
  7. Das beauftragte Video wird nach Erstellung über SNAK für die Brand zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt. Die Möglichkeit des Downloads und der Abspeicherung als Video-Datei durch die Brand ist erst eröffnet, wenn die Brand die Abnahme des Videos durch Betätigung des Buttons «Video akzeptieren und herunterladen» erklärt. Erst mit der Abnahme wird die Nutzungslizenz gemäß Ziffer 2 zugunsten der Brand eingeräumt.

Produktionsmittel

  1. Stellt die Brand für die Produktion eines Videos Produktionsmittel (z.B. Samples der zu bewerbenden Produkte) zur Verfügung, werden diese Eigentum von SNAK. Dies gilt auch dann, wenn die Brand den Besitz an den Produktionsmitteln unmittelbar dem beauftragten Creator verschafft. Die Brand steht insoweit gegenüber SNAK kein Herausgabe- oder Ersatzanspruch zu.
  2. Auf schriftliches Verlangen der Brand wird SNAK sich bemühen, die Produktionsmittel an die Brand zurückzugeben. Ein Anspruch auf Rückgabe von Produktionsmitteln besteht jedoch nicht.

Allgemeine Verhaltenspflichten

  1. Sämtliche Nutzer sind verpflichtet, 
    1. a) bestehende gesetzliche Vorgaben, einschließlich des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Datenschutzgesetzes der Europäischen Union (insbesondere die Datenschutzgrundverordnung, DS-GVO) sowie behördliche Anordnungen einzuhalten,
    2. b) bei der Verwendung von SNAK nur Produkte und Dienstleistungen zu bewerben, zu deren Angebot oder Verbreitung sie gesetzlich befugt sind, dabei die Persönlichkeitsrechte Dritter zu wahren, keine Angaben oder Äußerungen zu tätigen oder Daten und Inhalte zu verbreiten, die gegen die guten Sitten verstoßen (insbesondere Verherrlichung von Gewalt) oder Personen aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität diskriminieren,
    3. c) manipulative Verhaltensweisen zu unterlassen,
    4. d) die übrigen in diesen AGB festgelegten Pflichten einzuhalten und
    5. e) vergebene Zugangsdaten nur durch den jeweils Berechtigten zu nutzen und diese nicht an unbefugte Dritte weiterzugeben.
  2. Rücktritt vom Vertrag
  3. SNAK behält sich das Recht vor, aus folgenden Gründen vom Vertrag zurückzutreten:
    1. a. Nicht fristgemäße Mitwirkung nach Ziffer 5 Abs. 3
    2. b. Vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der allgemeinen Verhaltenspflichten nach Ziffer 8 durch den Nutzer
    3. c. Verletzung der Vertraulichkeitsverpflichtung nach Ziffer 12
    4. d. nach den gesetzlichen Vorschriften

Gewährleistung

  1. Die Brand hat vor Abgabe des Angebotes nach Ziffer 3 Abs. 1 überprüft, dass die Spezifikationen des Videos gemäß Briefing ihren Wünschen und Bedürfnissen entsprechen.
  2. SNAK gewährleistet, dass die Spezifikationen gemäß des Briefings erfüllt werden.
  3. Soweit die Spezifikationen nach Abs. 2 eingehalten sind, steht es im freien Ermessen von SNAK, das gelieferte Video nach den Wünschen der Brand zu verändern oder weiterzubearbeiten. Hierbei wird SNAK grundsätzlich einen (1) angemessenen Bearbeitungswunsch der Brand ohne Berechnung zusätzlicher Vergütungen umsetzen. Jeder weitere Bearbeitungswunsch wird nur bei etwaiger Vereinbarung über eine weitergehende Vergütung umgesetzt. Einen Wunsch der Brand auf Austausch des gewählten Creators wird SNAK (sofern nicht ein mangelhaftes Video vorliegt) nach freiem Ermessen prüfen; einen solchen Austausch wird SNAK regelmäßig in Betracht ziehen, wenn im Video Gestaltungsmittel gewählt wurden, die die Brand oder das im Video beworbene Produkt in einer für die Brand offensichtlich nicht zumutbaren Weise darstellen.

Verletzung von Rechten Dritter

  1. Eine Haftung von SNAK für die Verletzung von Rechten Dritter ist ausgeschlossen, soweit diese nicht durch SNAK zu vertreten ist oder das vertragsgegenständliche Produkt durch den Nutzer außerhalb der vertraglichen Bestimmungen genutzt wurde.
  2. Der Nutzer stellt die SNAK von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte gegenüber der SNAK aufgrund einer Verletzung ihrer Rechte durch den Nutzer geltend machen. Insoweit hat der Nutzer auch die Kosten einer notwendigen Rechtsverteidigung, einschließlich Anwalts- und Gerichtskosten in gesetzlicher Höhe, zu tragen. Eine Freistellung durch den Nutzer erfolgt nicht, wenn dieser die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat. Insbesondere wird der Nutzer die SNAK bei der Verteidigung gegen vorgenannte Ansprüche durch die Abgabe von Erklärungen, wie etwa eidesstattlichen Versicherungen, sowie durch sonstige Informationen unterstützen und darauf hinwirken, dass Ansprüche Dritter unmittelbar gegen den Nutzer selbst geltend gemacht werden. Weitergehende Ansprüche gegen den Nutzer, wie insbesondere Schadensersatzansprüche, bleiben ausdrücklich vorbehalten.
  3. Der Nutzer ist verpflichtet, bei Kenntnis einer möglicherweise bestehenden Verletzung von Rechten Dritter durch SNAK dies umgehend der SNAK mitzuteilen.

Haftung und Verantwortlichkeit

  1. SNAK haftet im Rahmen des Vertragsverhältnisses abschließend wie folgt:
    1. SNAK haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt.
    2. In Fällen leichter Fahrlässigkeit haftet SNAK bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Eine wesentliche Vertragspflicht im Sinne dieser Regelung ist eine Pflicht, deren Erfüllung die Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Erfüllung sich der Vertragspartner deswegen regelmäßig verlassen darf. Diese Haftung ist jedoch auf den im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren Schaden begrenzt, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.
  2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten zugunsten unserer Mitarbeiter,Vertreter, Beauftragten und Erfüllungsgehilfen entsprechend.
  3. Eine etwaige Haftung für gegebene Garantien und für Ansprüche auf Grund des Produkthaftungsgesetzes oder bei Datenschutzverstößen bleibt unberührt.
  4. Soweit ein Anspruch des Nutzers gegenüber Dritten besteht, tritt ein Haftungsanspruch des Nutzern gegenüber SNAK in der Weise zurück, dass der Nutzer zunächst den Schaden gegenüber dem Dritten geltend machen muss. SNAK wird eigene Ansprüche gegenüber Dritten, die für die Durchsetzung der Ansprüche des Nutzern diesen gegenüber notwendig sind, an den Nutzern abtreten.
  5. SNAK bleibt der Einwand des Mitverschuldens offen. Der Nutzer hat insbesondere die Pflicht zur Datensicherung und zur Abwehr von Schadsoftware jeweils nach dem aktuellen Stand der Technik. Für die Datensicherung gilt dies jedoch nur, wenn und soweit diese nicht gemäß den vertraglichen Vereinbarungen Bestandteil der Vertragsleistungen sind.
  6. Ansprüche wegen Mängeln verjähren in zwölf Monaten ab dem gesetzlichen Fristbeginn, außer der Mangel wurde arglistig verschwiegen.

Vertraulichkeit

  1. Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen, die ihnen bei der Durchführung dieses Vertrags bekannt werden, vertraulich zu behandeln und nur für vertraglich vereinbarte Zwecke zu verwenden.
  2. Vertrauliche Informationen im Sinne dieser Bestimmung sind Informationen, Unterlagen, Angaben und Daten, die als solche bezeichnet sind oder ihrer Natur nach als vertraulich anzusehen sind. Die SNAK verpflichtet sich, nur solchen Mitarbeitern Zugang zu vertraulichen Informationen des Nutzers zu gewähren, die mit der Leistungserbringung im Rahmen dieses Vertrags betraut sind. Die Vertragsparteien werden für vertrauliche Informationen der jeweils anderen Vertragspartei keine Schutzrechtsanmeldungen anstrengen.
  3. Werden von einer öffentlichen Stelle vertrauliche Informationen im vorgenannten Sinne verlangt, so ist diese Vertragspartei unverzüglich und noch vor Herausgabe der Informationen an die öffentliche Stelle zu informieren, sofern dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften oder behördliche Verfügungen entgegenstehen.
  4. Die Rechte und Pflichten nach diesem Abschnitt über Geheimhaltung werden von einer Beendigung dieses Vertrages nicht berührt. Beide Vertragsparteien sind verpflichtet, vertrauliche Informationen der anderen Vertragspartei bei Beendigung dieses Vertrags nach deren Wahl zurückzugeben oder zu vernichten, soweit diese nicht ordnungsgemäß verbraucht worden sind.

Monitoring

SNAK ist befugt, zur Sicherstellung von gesetzlichen Anforderungen und Anordnungen von Behörden oder Gerichten die Nutzung von Produkten zu monitoren. SNAK ist weiter berechtigt, jede Maßnahme zu ergreifen, die erforderlich ist, um gesetzlichen Anforderungen und Anordnungen von Behörden oder Gerichten nachzukommen.

Schutz der Rechte von SNAK

Den Nutzern ist es untersagt,

  1. Urheberrechts-, Marken oder Eigentumszeichen von SNAK außerhalb der vertraglichen Berechtigung zu nutzen,
  2. diese zu entfernen, verändern oder zu verdecken oder
  3. Produkte zu verändern einschließlich von Produkten oder Bestandteilen von Produkten, die durch Dritte geliefert werden.
  4. Kommt die Kontaktaufnahme zwischen der Brand und einem Creator über SNAK zustande, ist es der Brand untersagt, für selbigen/ künftigen Auftrag/ Aufträge außerhalb der Plattform Kontakt zum jeweiligen Creator aufzunehmen. Dies führt zur Sperrung des Nutzer-Accounts; die Geltendmachung von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen bleibt vorbehalten. Dasselbe gilt für die Kontaktaufnahme von Creators gegenüber Brands entsprechend.

Änderungen der AGBs

  1. SNAK behält sich vor, die AGB jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, es sei denn, die Änderung ist für die Nutzer nicht zumutbar. Die Änderung erfolgt nur beim Vorliegen von folgenden sachlichen Gründen:
    1. a) wenn die Änderung dazu dient, eine Übereinstimmung der AGB mit dem anwendbaren Recht herzustellen, insbesondere wenn sich die geltende Rechtslage ändert;
    2. b) wenn die Änderung der SNAK dazu dient, zwingenden gerichtlichen oder behördlichen Entscheidungen nachzukommen;
    3. c) wenn gänzlich neue Leistungen der SNAK, bzw. Leistungselemente sowie technische oder organisatorische Prozesse der SNAK eine Beschreibung in den AGB erfordern und hieraus das bestehende Vertragsverhältnis zum Nutzer nicht zu dessen Lasten beeinträchtigt wird;
    4. d) wenn die Änderung lediglich vorteilhaft für die Nutzer ist.
  2. In einem solchen Fall wird die SNAK die geänderten AGB mindestens vier Wochen vor ihrem Inkrafttreten an die vom Nutzer bei der SNAK hinterlegte E-Mail-Adresse senden.
  3. Widerspricht der Nutzer den neuen AGB nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Empfang der E-Mail, so gelten die geänderten AGB als von ihm angenommen. Die SNAK wird den Nutzer mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinweisen.
  4. Die Nutzer können geänderten AGB ebenfalls durch eine ausdrückliche Einverständniserklärung zustimmen.

Datenschutz, Referenznennung

Soweit SNAK im Zuge der Leistungserbringung personenbezogene Daten verarbeitet, für die SNAK nicht verantwortliche Stelle ist, oder ein Zugriff auf solche personenbezogenen Daten nicht ausgeschlossen werden kann, schließen die Vertragspartner vorab eine den jeweils einschlägigen gesetzlichen Anforderungen genügende Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung. Soweit vom Nutzer personenbezogene Daten Dritter an SNAK übertragen werden, erfolgt die Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen durch die SNAK ausschließlich im Auftrag des Nutzers unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen des Art. 28 DSGVO als Auftragsverarbeitung. Der Nutzer bleibt für die Einhaltung der Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes und der weiteren einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften als datenverarbeitende Stelle verantwortlich. Eine Funktionsübertragung auf die SNAK wird nicht vereinbart. SNAK behält sich vor, bestimmte Funktionalitäten ohne bestehenden Auftragsverarbeitungsvertrag zu sperren.

Kundenreferenzen

  1. Sofern nichts anderes vereinbart ist oder die Brand nicht ausdrücklich widerspricht, willigt die Brand mit Vertragsschluss ein, als Referenz für SNAK zu dienen. Die Referenzen dürfen dabei sowohl in digitaler als auch in nicht-digitaler Form dargestellt werden. SNAK darf bei der Darstellung der Referenz sowohl den Firmen- bzw. Brandnamen als auch das Logo sowie öffentlich bekannte Informationen wie z.B. die Branche verwenden. 
  2. Die Brand kann die Referenz jederzeit entfernen lassen. SNAK wird die Entfernung der Referenz innerhalb von 30 Tagen durchführen. 

Schlussbestimmungen

  1. Die SNAK kann Informationen und Erklärungen, die das Vertragsverhältnis zum Nutzer betreffen, an die vom Nutzer bei SNAK hinterlegte E-Mail-Adresse schicken. Der Nutzer wird diese E-Mail-Adresse regelmäßig abrufen.
  2. Dieser Vertrag unterliegt schweizerischem Recht.
  3. Die Abretung von Ansprüchen gegenüber SNAK durch den Nutzer ist, vorbehaltlich des § 354a HGB, nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der SNAK möglich.
  4. Die Aufrechnung durch den Nutzer ist ausgeschlossen, vorbehaltlich unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Forderungen.
  5. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder diese Vereinbarung eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die der von den Parteien gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt; das gleiche gilt im Falle einer Lücke.
  6. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bern, sofern der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder der Nutzer in der Schweiz keinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Das Recht der SNAK einen anderen zulässigen Gerichtsstand zu wählen, bleibt vorbehalten.